Das Aufdecken sowie die Abwehr von Gefahren, organisierter Kriminalität, Brandstiftung, Gewalttaten etc. ist eine Aufgabe, die Spezialwissen, Erfahrung und Vertrauen erfordert. Ob im privatwirtschaftlichen Bereich oder im öffentlichen Umfeld: Sicherheit zählt zu den Grundbedürfnissen des Menschen, die gemäß Artikel 1 und Artikel 2 GG zu wahren sind. Dies ist die Grundlage unserer Arbeit.